Förderprojekte

Fördermöglichkeiten für Gastronomiebetriebe – Bereiten Sie sich auf die Ausschreibungen im Herbst vor! (Demján Sándor und GINOP)

🚀 Im Dezember startet die zweite Phase des Demján Sándor 1+1 Programms mit einem Gesamtbudget von 20 Milliarden HUF.


Die Registrierung für das Förderprogramm ist vom 6. November 2025, 10:00 Uhr, bis zum 12. November 2025, 16:00 Uhr, möglich. Wichtig: Eine Teilnahme am Förderverfahren ist ohne vorherige Registrierung nicht möglich!  

 

Einreichungsfrist: ab Dezember
 Gesamtbudget: 20 Milliarden HUF

Höhe der Förderung

  • Förderbetrag: 25–200 Millionen HUF
  • Förderquote: bis zu 50 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Fördergebiet: ganz Ungarn mit Ausnahme von Budapest

Antragsberechtigte

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit mindestens zwei Beschäftigten und mindestens zwei vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Förderfähige Maßnahmen: Anschaffung neuer Maschinen und Geräte, die der technologischen Weiterentwicklung dienen

  • Anschaffung neuer Maschinen und Geräte (verpflichtend, mindestens 40 %)
  • IT-Entwicklung (höchstens 50 %)
  • Nutzfahrzeuge (höchstens 25 Millionen HUF)
  • Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien (höchstens 50 %)
  • Beratungsleistungen und Lizenzen

 

 

Innovationsförderung für KMU (GINOP Plusz 2.1.3-24, 4. Phase)

Einreichungsfrist: voraussichtlich ab Ende des Herbstes

Verfügbares Budget: Auf Grundlage der bisher eingereichten Anträge werden voraussichtlich rund 10 Milliarden HUF verbleiben.
 Höhe der Förderung

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 20–50 Millionen HUF
  • Förderquote von 70 %
  • Möglichkeit einer Vorauszahlung von 30 %

Antragsberechtigte

Kleinst- und Kleinunternehmen mit mindestens drei Beschäftigten und mindestens einem vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahr.

Förderfähige Maßnahmen

  • Anschaffung von Maschinen und Geräten (höchstens 70 %)
  • Fachberatung (höchstens 7 %)
  • Software und Cloud-Dienste
  • Projektmanagement

Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Förderantrag. Wenn eine der oben genannten Möglichkeiten Ihr Interesse geweckt hat und Sie unmittelbar nach Veröffentlichung über alle Einzelheiten informiert werden möchten, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus.

🚀 GINOP Plusz-1.2.4-25: Förderung von Kleinst- und Kleinunternehmen in den strukturschwächsten Regionen sowie in

den Freien Wirtschaftszonen

 

Förderbetrag: 5–120 Millionen HUF
Förderquote: 50 %
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Gesamtbudget: 150 Milliarden HUF

Antragsberechtigte: Kleinst- und Kleinunternehmen

  • mit mindestens einem vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahr
  • mit einer statistischen Beschäftigtenzahl von mindestens einer Person im zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahr
  • mit doppelter Buchführung beziehungsweise bei Einzelunternehmen mit einfacher Buchführung
  • mit nicht negativem Eigenkapital, das den gesetzlichen Mindestbetrag des Stammkapitals nicht unterschreitet

Zulässige Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen mit einfacher Buchführung
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.)
  • Aktiengesellschaft (Rt.)
  • Offene Handelsgesellschaft (Kkt.)
  • Kommanditgesellschaft (Bt.)
  • Sozialgenossenschaft
  • Sonstige Genossenschaft
  • Rechtsanwaltskanzlei
  • Ungarische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens
  • Einzelfirma

Voraussetzungen

  • Die förderfähigen Kosten dürfen den Umsatz des zuletzt abgeschlossenen Geschäftsjahres nicht überschreiten.
  • Das Unternehmen verfügt über keinen erfolgreichen Förderantrag im Rahmen der Prioritätsachse 1 von GINOP Plusz.
  • Gegen das Unternehmen wurde in den vergangenen fünf Jahren kein Unregelmäßigkeitsverfahren durchgeführt, das zu einem Rücktritt geführt hat.

Ort der Projektumsetzung:

  • Region Nördliche Große Tiefebene (Komitate Szabolcs-Szatmár-Bereg, Hajdú-Bihar und Jász-Nagykun-Szolnok)
  • Nordungarn (Komitate Borsod-Abaúj-Zemplén, Nógrád und Heves)
  • Südliche Große Tiefebene (Komitate Csongrád-Csanád, Bács-Kiskun und Békés)
  • Südtransdanubien (Komitate Somogy, Baranya und Tolna)
  • Darüber hinaus die Gemeinden der Freien Wirtschaftszonen

Der Unternehmenssitz, die Betriebsstätte oder die Zweigniederlassung muss mindestens sechs Monate vor Einreichung des Antrags eingetragen worden sein.

Förderfähige Kosten:

Verpflichtende Maßnahmen

  • Anschaffung von Geräten – Netto-Einzelpreis von mindestens 500.000 HUF und mindestens 30 % des gesamten Projektbudgets
  • Entwicklung der Informationstechnologie – Anschaffung von Software oder Inanspruchnahme geschäftlicher Cloud-Dienste. Die Umsetzung in mindestens einem Bereich ist verpflichtend; aufgrund des Bewertungssystems können jedoch mehrere Bereiche erforderlich sein.
  • Unterstützende Maßnahmen: Projektmanagement und Sicherstellung der vorgeschriebenen Öffentlichkeitsarbeit

Nicht eigenständig förderfähige Maßnahmen

  • Investitionen in Immobilien – Erweiterung, Neubau und Modernisierung, einschließlich Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen, Modernisierung des Beleuchtungssystems, Erneuerung der Dachkonstruktion sowie umfassende Modernisierung von Heizungs-, Kühlungs- und Warmwassersystemen. Im letztgenannten Fall muss eine Verbesserung der Energieeffizienz erreicht werden.
  • Erweiterung durch die Anschaffung von IT-Geräten gemäß der VTSZ-Liste

Verpflichtung: Bis zum Projektabschluss muss mindestens eine Dienstleistung zur Organisationsentwicklung in Anspruch genommen werden.
Bewertung: nach einem Punktesystem
Beantragbare Vorauszahlung: höchstens 50 % gemäß den geltenden Voraussetzungen
Einreichungsfrist: ab dem 29.04.2025
Umsetzungszeitraum: 18 Monate
Abrechnungen: Es können höchstens zwei Abrechnungen eingereicht werden.